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Verfasst von: Helmut am 13.03.2006 14:05
 


THEMA:  Einlage
Hallo, vielleicht kann mir jemand meine Frage beantworten. Wenn ich als Einzelunternehmer zB ein Haus von meinem Privatvermögen ins Betriebsvermögen einlegen möchte, so ist wirkt die Einlage nicht gewinnerhöhend, aber kann ich unter Umständen in die Spekulationssteuer fallen (ähnlich wie bei Einlage in eine GesmbH Spekulationssteuer anfallen kann)oder nicht? Herzlichen Dank
Verfasst von: ÖSV Österr. Steuerverein am 13.03.2006 14:05
 


THEMA:  Re: Einlage
Sie koennen nur bei protokollierten Kaufleuten (im Firmenbuch eingetragene Kaufleute) eine "willkuerliche" Einlage taetigen -> gewillkürtes Betriebsvermögen. Ansonsten kommt es darauf an, ob das Haus fuer den eigentlichen Betrieb genutzt wird oder nicht bzw. so zum notwendigen Betriebsvermoegen wird. Durch die besondere Einlagenbewertung nach § 6 Z 5 - Bewertung zu den historischen Anschaffungskosten innerhalb von 10 Jahren - tritt der selbe Effekt ein wie bei der Spekulationssteuer. Mit freundlichen Grüßen AM ÖSV Steuerberater Kostenlose Erstberatung für Selbständige beim ÖSV Taegliche Steuernews unter http://www.steuermonitor.at
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