Verfasst von:
Marion am
20.02.2006 12:38
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THEMA: Versteuerung von Mieteinnahmen |
Ich habe gehört, dass man Mieteinnahmen mit 50% versteuert und habe daher nun zwei Fragen dazu:
Ich möchte gerne aus meinen Büro einen Teil an ein anderes Unternehmen vermieten. Dieses Unternehmen soll mir dafür eine Miete bezahlen.
- Wie wird dies steuerlich behandelt? Gelten die Mieteinnahmen als normale Einnahmen für mein Unternehmen oder werden diese anders steuerlich behandelt?
- Wie hoch ist die Umsatzsteuer welche ich dem anderen Unternehmen verrechnen muss? |
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
20.02.2006 12:38
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THEMA: Re: Versteuerung von Mieteinnahmen |
Sie werden genauso versteuert wie betriebliche Einkünfte.Wenn sie unter Vermietung und Verpachtung ausgewiesen werden, dann müssen Sie dafür keine Sozialversicherung zahlen.
Sie müssen 20% Umsatzsteuer verrechnen.
www.steuerberatung-weiss.at |
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