Soweit der Sohn gezwungenermassen ausserhalb des Wohnortes studiert, da am Wohnort eine entsprechende Studienrichtung nicht verfuegbar ist, gibt es eine monatliche Pauschale in Höhe von EUR 110,-- zum absetzen. Die Uni darf auch nicht im Einzugsbereich des Wohnortes liegen (unter 80 km ....).
Mit freundlichen Grüßen
AM ÖSV Steuerberater
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