Habe heuer (2005) mit meiner Zahnsanierung begonnen (Implantat, Kronen usw.)und auch die Honorarnote bezahlt. Da die restlichen Sanierungsarbeiten ins nächste Jahr (Jänner, Feber 2006) fallen, ist meine Frage, wenn ich für diese Arbeiten noch heuer eine Akontozahlung leiste, um die Grenze des Selbstbehaltes zu überschreiten, ob diese bei den außergewöhnlichen Belastungen auch vom Finanzamt anerkannt wird.
Oder muss die Behandlung in diesem Kalenderjahr auch abgeschlossenen sein.
Mit freundlichen Grüßen
Nina aus Graz |
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