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Verfasst von: nina fendrich am 17.12.2005 05:50
 


THEMA:  Außergewöhnliche Belastungen
Habe heuer (2005) mit meiner Zahnsanierung begonnen (Implantat, Kronen usw.)und auch die Honorarnote bezahlt. Da die restlichen Sanierungsarbeiten ins nächste Jahr (Jänner, Feber 2006) fallen, ist meine Frage, wenn ich für diese Arbeiten noch heuer eine Akontozahlung leiste, um die Grenze des Selbstbehaltes zu überschreiten, ob diese bei den außergewöhnlichen Belastungen auch vom Finanzamt anerkannt wird. Oder muss die Behandlung in diesem Kalenderjahr auch abgeschlossenen sein. Mit freundlichen Grüßen Nina aus Graz
Verfasst von: Jutta Rapp am 17.12.2005 05:50
 


THEMA:  Re: Außergewöhnliche Belastungen
Es kommt auf die Bezahlung an und nicht auf die abgeschlossene Behandlung
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