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Verfasst von: Gabriela Kall am 12.12.2005 13:57
 


THEMA:  "übriggebliebene" Anlagegüter
Ich bin Angebstellte und arbeite zusätzlich auch ca. 2-3 Monate nebenbei und schreibe dafür eine Honorarnote. Danach kommt keine Folgeauftrag mehr zustande. Ich benötige dafür jedoch einen PC, ein Handy, einen Drucker und eine Digitalkamera welche ich anschaffen muss und auch vom Gewinn abziehen kann. PC kostet EUR 390,- Digikamera EUR 359,- Drucker EUR 250,- Handy EUR 250,- km-Geld und Diäten im Jahr 2005 ca. EUR 500,- 2005: Die Honorarnote wird ca. EUR 2.300,- betragen, abzüglich der Ausgaben wie oben erwähnt bleiben ca. EUR 550,- als Gewinn übrig welche somit weder soz.pflichtig und auch nicht versteuert werden müssen weil unter EUR 730,- 2006: Hier sieht die Sache anders aus: Im Jänner und Februar ist mit einem Gesamtumsatz an Honorarnoten von nochmals ca. EUR 12.000,- zu rechnen, als Ausgaben werden grundsätzlich nur km-Gelder und Diäten in der Höhe von ca. EUR 2.400,- anfallen. Bleiben somit EUR 9.600,- übrig welche ich versteuern muss und soz-pflichtig sind. Ab Februar wird der Auftrag vermtlich vorbei sein, daher: 1. Wie muss ich hier die Soz.vers. abführen (für das ganze Jahr 2006 oder nur für Jan+Feb)? 2. Was passiert mit den Anlagengütern nach dem Februar, welche ich noch 2005 gekauft und den Umsatz steuermindernd gemacht habe - gehen diese dann in mein Privat über, wenn ich ab Februar keine Folge-Aufträge mehr bekomme? 3. Genügt es, wenn ich für Jan+Feb 2006 wie gewohnt erst 2007 den Steuerausgleich mache oder muss ich das schon früher machen? 4. Sind meine Überlegungen für 2005 richtig, wenn ich unter EUR 730,- bleiben möchte? 5. Wann muss ich bei der GSVG melden, dass ich nebenbei arbeite (genügt dies mit dem nachträglichen Steuerausgleich für 2006 oder muss ich das schon früher jemanden meldne)?
Verfasst von: Martin am 12.12.2005 13:57
 


THEMA:  Re: "übriggebliebene" Anlagegüter
Ich habe eine ähnliche Frage - ich kaufe mir heuer PC+Monitor um z.B. EUR 1000,- und kann diese ja auch 3 Jahre bei meinen Honorarnoten steuermindernd im Sinne AfA absetzen. Was passiert mit dem PC, wenn ich noch heuer kaufe, 2006 das zweite Drittel abschreibe aber 2007 keine Einkünfte aus Honorarnoten habe? Geht der PC+Monitor dann in mein EIgentum über bzw. muss ich hier etwas nachversteuern???
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