Ich bitte um Hilfe im vorliegenden Fall: Wenn ein Dienstnehmer (KV Angestellte im Metallgewerbe) mit einem eindeutig im Dienstvertrag definiertem Dienstort regelmäßig und wiederkehrend zu einem anderen Betrieb fährt und dort Arbeiten verrichtet, kann dieser andere Betrieb zu einem zweiten Dienstort werden? Steht dann die (steuerfreie) Entfernungszulage zu? Lt. GPLA (Prüfer vom FA) liegt ein zweiter Dienstort vor, die ausbezahlten Entfernungszulagen wurden der SV und Lohnsteuer unterworfen, da die Aufwandsentschädigungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bezahlt wurden.
Danke für jede Antwort bzw. Hinweise auf Literatur/Judikatur.
Wolfgang
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