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Verfasst von: younes am 13.10.2005 19:23
 


THEMA:  Arbeitslosengeld u. Gewerbe
Hallo! Kann ich Arbeitslosensgeld beziehen und gleichzeitig eine Gewerbe ausuben, naturlich nur unter der Geringfügigkeitsgrenze. Danke
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 13.10.2005 19:23
 


THEMA:  Re: Arbeitslosengeld u. Gewerbe
Theoretisch ja. Aber besprechen Sie es vorher mit Ihrem AMS-Betreuer, damit nichts passiert.
Verfasst von: Rechenschieber am 13.10.2005 19:23
 


THEMA:  Re: Arbeitslosengeld u. Gewerbe
Unbedingt VOR Aufnahme der Gewerbetätigkeit diese Absicht dem AMS nachweislich mitteilen! Umsatz darf maximal € 2.914,05/Monat betragen + Gewinn maximal Geringfügikeitsgrenze.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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