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Verfasst von: Salvenmoser am 09.12.2002 14:56
 


THEMA:  YEN-Kursgewinn versteuern?
Muss ein Kursgewinn bei einem YEN-Kredit (Kredit für den Betrieb) versteuert werden? wenn ja, wie wird es gehandhabt? (wird Kursgewinn zum Jahresgewinn hinzugezählt?) und in welchem Zeitraum muss er versteuert werden? (Gilt Spekulationssteuer auch für Kursgewinne aus YEN-Krediten?)?!
Verfasst von: Mag.V.Weiß am 09.12.2002 14:56
 


THEMA:  Re: YEN-Kursgewinn versteuern?
Im betrieblichen Bereich müssen Kursgewinne oder Verluste im Konvertierungszeitpunkt realisiert werden.Das schlägt sich im Jahresgewinn od.-verlust nieder. Im privaten Bereich entstehen Einkünfte aus Spekulationsgeschäften,wenn innerhalb eine Jahres nach Darlehensaufnahme eine Konvertierung eines Femdwährungsdarlehens in ein Darlehen in € erfolgt.
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