Verfasst von:
Roland Holzner am
11.08.2005 07:33
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THEMA: Angestellt + Nebenverdienst |
Hallo,
Ich bin Vollzeit-Angestellter und habe nun die Möglichkeit ca 500€ zusätzlich zu verdienen. Besitze aber keinen Gewerbeschein.
Dies wäre mein einziger Zusatzverdienst in diesem Jahr.
Wo muss ich diesen Zusatzverdienst melden, oder muss ich ihn beim Steuerausgleich berücksichtigen?
Kann ich eine Honorarnote ausstellen, und welche Angaben müssen darin enthalten sein?
mfg
Roland Holzner |
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
11.08.2005 07:33
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THEMA: Re: Angestellt + Nebenverdienst |
Als Angestellter können Sie bis zu EUR 730 jährlich dazuverdienen, ohne dies bei der Arbeitnehmerveranlagung zu berücksichtigen. Anzugeben sind in der Honorarnote bzw. Rechnung: Name und Anschrift des Lieferanten oder Dienstleisters, Name und Anschrift des Kunden oder Leistungsempfängers, Beschreibung der Leistung die erbracht wurde und der Betrag.
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