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Verfasst von: Wolfgang am 18.05.2006 11:32
 


THEMA:  Einkommensteuererklärung
Ich bin Angestellter und habe bis jetzt immer das Formular L1 eingereicht, damit die Werbungskosten berücksichtigt sind. Letztes Jahr hatte ich Einkünfte von ATS 15.000,-- (Erstellung einer Homepage für eine Firma). Meine Fragen: 1. Ist nur das Formular E1 einzureichen oder sind zwei Formulare (L1 und E1) einzureichen? Wenn nur E1 einzureichen ist: Unter welchem Punkt gebe ich die Werbungskosten an, die in Zusammenhang mit meinem Angestelltenverhältnis angefallen sind? 2. Ich bin mir nicht sicher, unter welcher Einkommensart am Formular E1 diese Einkünfte anzugeben sind: "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" - "als Einzelunternehmer", "Einkünfte aus Gewerbebetrieb", "Sonstige Einkünfte" - "Art", etc.??? 3. Können von diesen Einkünften auch Ausgaben (z.B. Hin- und Rückfahrt mit dem Zug, um die Homepage in der Firma zu installieren) abziehen und wo muss ich das angeben? Vielen Dank für eine Auskunft. Wolfgang
Verfasst von: sepp am 18.05.2006 11:32
 


THEMA:  Re: Einkommensteuererklärung
kenn mich auch nicht super aus, aber habe auch nebeneinkuenfte aus selbststaendiger arbeit (wie deine homepage) von ca ats 45000,--/jahr. fuer die fuelle ich e1 - einkommensteuer - aus, da ich dafuer auch eine eigene einkommensteuernr beim finanzamt habe. das setzt du unter einkommen aus gewerbebetrieb ein, und dafuer wirst du dann auch steuer zu bezahlen haben (ca. 25% von diesen "privat"einkuenften) - das finanzamt schreibt dir das automatisch in 4 teilbetraegen vor. wenn du keine eigene steuernr hast, dann gibt es irgendwo in dem gruenen formular (l-1) eine spalte mit sonstigen einkuenften - dort gehoeren dann deine ats 15000,-- eingetragen. den verdienst von deinem regulaeren arbeitgeber kannst du ausser acht lassen - der wird automatisch an das fa. gemeldet. bzgl. der abschreibung - sonderausgaben wie zb werbungskosten wuerde ich in deinem fall sowieso vergessen - macht hoechstens ats 1000,-- aus, die du aber in jedem fall belegen und begruenden musst, und dafuer brauchst du einen steuerberater, der mehr als als einen tausender kostet. gruss, sepp
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