Krankheitskosten, dazu gehören Zahnregulierungen, können als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden.
Hier gibt es jedoch, abhängig von der Höhe des Einkommens, zumutbare Grenzen - man müßte also die Höhe des Einkommens kennen.
Wichtig ist, wenn man schon solche Ausgaben hat, diese eventuell zusammenzuballen - wenn die Grenze schon mal überschritten ist - und dann auf einmal geltend zu machen. |
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