Verfasst von:
Maria am
18.05.2006 11:19
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THEMA: Veräußerungsgewinn |
Ich habe teils eine Liegenschaft gekauft und teils geschenkt (vor 7 Jahren) bekommen. Kaufpreis damals 1 Mio. Es wurde eine Parifizierung durchgeführt und aus einem Haus zwei ET-Wohnungen gemacht, wobei eine eine Lagerhalle ist. Die obere Wohnung (war auch eine Lagerhalle) habe ich ausgebaut und wohne darinnen. Die untere "Wohnung" (Lagerhalle) möchte ich jetzt verkaufen, zu 600.000.-. Habe ich da einen Spekulationsgewinn, bzw. wie wird dieser berechnet.
Vielen Dank |
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Verfasst von:
Wolfgang Stoeger am
18.05.2006 11:19
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THEMA: Re: Veräußerungsgewinn |
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, wieviel von der Liegenschaft gekauft bzw. durch Schenkung erworben wurde. Wird eine unentgeltlich erworbene Liegenschaft verkauft, wird zur Ermittlung des Spekulationsgewinnes der Anschaffungszeitpunkt des Rechtsvorgängers herangezogen. Falls dieser schon länger als 10 Jahre zurückliegt, ist die Spekulationsfrist bereits überschritten.
Falls die Spekulationsfrist noch nicht erreicht ist, müssen die gesamten Anschaffungskosten auf die beiden Einheiten aufgeteilt werden. Ein vernünftiger Aufteilungsschlüssel ergibt sich höchstwahrscheinlich nur aufgrund der Nutzflächen. Der Kaufpreis von S 600.000,-- wird dann den anteiligen Anschaffungskosten und den durchgeführten Investitionen gegenübergestellt. Die Differenz ist der Spekulationsgewinn.
Komplizierter wird es, wenn für den geschenkten Teil die Spekulationsfrist bereits abgelaufen ist (Erwerb des Rechtsvorgängers liegt mehr als 10 Jahre zurück). Dann müssten die S 600.000,-- auf einen steuerfreien und einen steuerlich relevanten Teil aufgeteilt werden. |
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