Hallo,
ich bin gerade in der Planung ein kleines Nahwärmenetz aus meiner Biomasseanlage zu errichten (3 Teilnehmer schließen an). Ich habe einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Vollpauschalierung. Am Ende werde ich jeweils an den Teilnehmer Anschlussgebühren verrechnen.
Nun 2 Fragen:
1) Ich nehme an, dass ich bei der Rechnungserstellung 20 % USt. mit verrechnen muss und diese dann an das Finanzamt abführen?
2) Kann ich mir die bezahlte USt., welche für die Errichtung des Netztes angefallen sind vom Finanzamt zurückholen? |