Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin beim AMS angemeldet (geförderte Ausbildung) und plane, mich als Nageldesignerin selbstständig zu machen. Heute habe ich den Mietvertrag für mein Geschäftslokal unterschrieben und möchte ab nächster Woche mein Gewerbe anmelden. (?) Nach der Anmeldung möchte ich mich von der SVS befreien lassen (Kleinunternehmerregelung). Außerdem plane ich, meine Buchhaltung selbst zu führen. Ich habe einige Fragen zu den nächsten Schritten: • Ab wann sollte ich offiziell starten – ab dem Datum der Gewerbeanmeldung oder bereits ab dem Mietvertragsdatum • Bin ich zu weiteren Schritten oder Meldungen verpflichtet? • Da ich nur Barzahlungen annehme, muss ich ein Kassenbuch führen? • Welche steuerlichen Pflichten habe ich in Bezug auf Einkommensteuer (durch AMS und Nebenjob)? • Was sind die nächsten Schritte nach der Gewerbeanmeldung? Mein aktueller Plan sieht folgendermaßen aus: • Mietvertrag unterschrieben (Standort fixiert) • Gewerbeanmeldung ab nächster Woche • Antrag auf SVS-Befreiung stellen • Formular für das Finanzamt ausfüllen • Buchhaltung selbst führen (Einnahnem-Ausnahmen, noch was? • Klärung der Pflicht zur Einkommensteuer?? • Klärung der Pflicht zur Kassenführung
Ich freue mich über Ihre Rückmeldung und bedanke mich im Voraus! Mit freundlichen Grüßen |