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Verfasst von: Nadja am 24.02.2025 17:24
 


THEMA:  Umsatzsteuererklärung

Habe den Stromanbieter gewechselt und von dem alten Anbieter dann den Gutschrift zurückbekommen, natürlich inkl. Ust. Der Gutschrift habe ich in den monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt gemeldet und Ust wurde vom Vorsteuer ausgeglichen - gegengerechnet. Jetzt mache ich den Umsatzsteuererklärung und weiß ich nicht ob ich dieses Gutschrift extra anführen muss als „Einnahme“ oder melde ich einfach nur die Endsumme vom ganzjähriges Vorsteuern unter 060

Bitte wenn mir jemand helfen kann!

Danke!

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