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Verfasst von: Katrin am 12.09.2024 13:52
 


THEMA:  Kilometergeld oder betriebliche Nutzung

Hallo!

da die betriebliche Nutzung meines PKW's im letzten Jahr unter 50% war, habe ich Kilometergeld verrechnet. Ich habe mir allerdings im Jahr 2022 einen neuen PKW angeschafft - Leasing. Da die betrieblichen Fahrten im Jahr 2023 bei 65% lagen, würde ich heuer die tatsächlichen Kosten (Leasing, Versicherung, ...) absetzen, ist dies noch möglich bzw. was mache ich mit dem Aktivposten aus dem Jahr 2022, dieser wurde ja nicht gebildet.

Liebe Grüße

Verfasst von: Jeannie am 11.11.2024 12:33
 


THEMA:  Kilometergeld oder betriebliche Nutzung

Da 2023 die betrieblichen Fahrten über 50 % betragen, MÜSSEN Sie die tatsächlichen Kosten ansetzen; unter 50 % dürfen Sie wählen.

2022 sind die Anschaffungskosten bzw. Leasingkosten mit dem amtlichen Km-Geld abgedeckt und damit abgehakt.

LG Jeannie

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