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Verfasst von: Sonja Wallner am 23.08.2024 12:06
 


THEMA:  Einstufung VuV oder Gewerbe

Hallo,

ich habe hier jemanden mit Vermietung von 6Wohnungen. Alle sind privat vermietet. Ich habe dazu folgende Frage:
a) Ab wie vielen Wohnungen wäre das gewerblich? Gibt es hier eine Grenze der Wohnungsanzahl oder gilt hier auch die Anzahl in Summe der Betten > 10?  Auf der WKO-Seite liest man immer von > 10 Fremdenbetten, aber Fremdenbetten sind es ja sozusagen nicht. Jedoch denke ich, dass es trotzdem ab einer bestimmten Anzahl von Wohungen als gewerblich eingestuft wird.

Vielen lieben Dank schon im Voraus

Glg Sonja

 

Verfasst von: Steuerexperte am 23.08.2024 19:22
 


THEMA:  Einstufung VuV oder Gewerbe

Wenn eine natürliche Person mehr als 5 Wohnungen vermietet, dann wird von der Rspr davon ausgegangen, dass Unternehmereigenschaft nach dem KSchG besteht. Steuerliche oder gewerberechtliche Auswirkungen ergeben sich allein dadurch nicht.

Ihr Steuerberater

Verfasst von: Jeannie am 04.09.2024 08:25
 


THEMA:  Einstufung VuV oder Gewerbe

VV ist es ab der 1. Wohnung, wenn Gewinn erzielt wird. Das können aber auch ganze Zinshäuser sein, wenn es sich um reine Vermietung handelt - das ist nie als Gewerbe zu sehen. Bei VV fällt nur Steuer an, keine SV.

Im Hotel- und Gastgewerbe bewegt man sich bei Zimmer mit Frühstück bis hin zur Vollpension. Hier ist man Mitglied der WKO und SV-pflichtig.

Die bei der WKO angeführte Anzahl von Betten betrifft die Konzession, ob eine Befähigungsprüfung nötig ist, ob eine Betriebsstättengenehmigung nötig ist etc. Bei Urlaub auf dem Bauernhof hängt es ebenfalls vom Serviceumfang und von der Anzahl der Betten ab, ob es Landwirtschaftliches Nebengewerbe oder schon eine Gastgewerbekonzession nötig ist. 

Genau in diesen Bereich fällt die Diskussion um AirBnB. 

LG Jeannie

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