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Verfasst von: Franz Knittl am 21.07.2024 10:33
 


THEMA:  Steuerliche Behandlung von 2 PKWs (Anschaffung 2. PKW geplant)

Sehr geehrte Fachleute!

Als EPU habe ich ein umfassendes Portfolio an Leistungen, die ich erbringe und entsprechend auch Mobilität gefragt ist.

Ich habe einen alten Privat-PKW welchen ich für einen Teilbereich bestens nutzen kann, da ein neueres dafür zu schade wäre, und im Zuge täglicher Zustellungsfahrten nicht weiter tragisch, wenn dieser zusätzlich mehr abgenutzt wird. Diesen alten Privat-PKW mache ich anteilig der betrieblich genutzten Fahrten steuerlich mittels Kilometergeld geltend. Beweisführung mittels elektronischem Fahrtenbuch. Die Grenze der 30.000KM werden knapp nicht überschritten.

Für die anderen Bereiche meiner Tätigkeit, wo ich Kundentermine pflege, auch zu Wartungen fahre, wäre mir ein neueres Auto nicht nur sicherer zwecks Zuverlässigkeit, sondern macht es auch ein entsprechendes Bild.

MEINE FRAGE: Lohnt sich eine parallele Nutzung von 2 PKWs überhaupt, gibt es hier überhaupt die Möglichkeit den 2. PKW steuerlich geltend zu machen, oder ist dies wegen der 30.000 km, welche mit dem alten Privat-PKW schon fast erreicht werden, ohnehin nicht möglich?

Vielen Dank für die Hilfestellung bei dieser Entscheidung!

Mit freundlichen Grüßen,

Franz Knitt

Verfasst von: Jeannie am 26.07.2024 21:19
 


THEMA:  Steuerliche Behandlung von 2 PKWs (Anschaffung 2. PKW geplant)

Die 30.000 km gelten pro PKW, nicht pro Betrieb.

Was mich eher stutzig macht, sind die 30.000 km, die sie mit dem alten Auto fahren. Sie dürfen die Fahrten nur dann mit km-Geld abrechnen, wenn Sie weniger als die Hälfte beruflich fahren. Ab 50 % müssen Sie die tatsächlichen Kosten anteilig abrechnen. 

LG Jeannie

Verfasst von: Franz Knittl am 30.07.2024 13:07
 


THEMA:  Steuerliche Behandlung von 2 PKWs (Anschaffung 2. PKW geplant)

Sehr geehrte Jeannie,

vielen Dank für Ihre Antwort zu meiner Frage, die mir mehr als hilfreich war.

Zu ihrer Anmerkung bezüglich der 30.000 km sind es rein die beruflich gefahrenen KM ohne die privaten, und natürlich weniger als die Hälfte der gesamten Kilometer (Beruflich / Privat). Der alte PKW wird auch weiterhin beruflich und privat genutzt, für Fahrten wo ein altes Auto besser geeignet als ein neues. Das neue (geplante) Fahrzeug wird dann beruflich, aber auch privat genutzt, aber eher für entsprechende Kundentermine zur Aquise, Kundenpflege, .... und privat für normale Ausfahrten, wo der alte halt eben mehr Nutzfahrzeug ist.

Es wird sich also bei den KM nicht merklich viel verändern in Umfang und im Verhältnis, lediglich dann zukünftig ggf. aufgeteilt auf beide Fahrzeuge. Abhängig davon, auf welche Art ich den neuen PKW erwerben werde, ob er dann auch als Privatfahrzeug mit dienstlicher Nutzung geführt wird, oder doch als Firmenfahrzeug eingepflegt wird. 

DANKE für ihre Antwort nochmal, denn leider bin ich derzeit noch ohne Möglichkeit steuerliche Fragen beim Aufkommen fachlich abklären zu lassen, da unsere regionalen Steuerberater gut betucht mit Klienten und wenn dann eher das Vollprogramm anbieten wollen, als nur rein die Möglichkeit sich steuerlich beraten zu lassen im Bedarfsfall.

LG Franz

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