Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Peter am 24.06.2024 10:37
 


THEMA:  Ausländische Einkünfte mit Progressionsvorbehalt

Guten Morgen!
Ich bin selbständiger Musiker, Wohnsitz und Ansässigkeitstaat ist Österreich. Ich habe Einkünfte aus Deutschland erzielt und Deutschland hat von diesen Einkommen Abzugsteuer erhoben. Laut DBA Deutschland-Österreich sind die Einkommen aus Deutschland in Österreich von der Steuer befreit, aber sie werden bei der Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes für die inländische Einkünfte mitgerechnet. 

Soll in der Steuererklärung (bei Kennzahl 440) das ausländische Bruttoeinkommen (Honorar + Abzugsteuer) oder das tatsächlich auf dem Konto überwiesenes Nettoeinkommen eingegeben werden? 

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 13.58.220.83 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.