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Verfasst von: Anna am 30.04.2024 07:56
 


THEMA:  nachträgliche Eingangsrechnung

Hallo, 

ich mache noch nicht allzu lange die Buchhaltung, deswegen bitte um kurze Hilfestellung.

Zu meiner Frage. Ich habe die UVA für den Februar zeitgerecht ans FA gemeldet. Jetzt habe ich noch eine Rechnung vom Februar erhalten. Muss ich die UVA vom Februar korrigieren oder kann ich sie in die Buchhaltung  für die UVA vom März mitmelden? 

Vielen Dank für eure Antworten. LG Anna

Verfasst von: Mario am 30.04.2024 18:28
 


THEMA:  nachträgliche Eingangsrechnung

Es zählt bei E/A-Rechnern das Datum des Geldeingangs, sprich bei jetzigem Geldgeingang gehörts sowieso in die UVA des 2. Quartals, unabhängig vom Rechnungsdatum.

LG

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