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Verfasst von: Konstantin am 19.04.2024 01:08
 


THEMA:  USt als Kleinunternehmer mit so. Leistungen in der EU

Guten Abend!

 

Ich bin als Kleinunternehmer (in Österreich) tätig und somit unecht Umsatzsteuerbefreit. Nun erbringe ich Leistungen an ein deutsches Unternehmen und habe hierfür eine UID beantragt, ohne zur Umsatzsteuer-Pflicht zu optieren. Diese habe ich auch erhalten, und im Zuge dessen auch die Info vom FA, dass über meine Steuernummer jetzt die „Einkommensteuer (E) erhoben und abgeführt wird“ (das war bis dato schon so) und eben die „Umsatzsteuer (U) erhoben und abgeführt wird“.

Meine Frage nun: Was muss ich beim Finanzamt jetzt alles (regelmäßig) einreichen - UVA, USt-Erklärung, ZM? Für mein Verständnis nur die Zentrale Meldung, und auch nur dann, wenn ich wirklich einen Umsatz erwirtschaftet habe (keine Nullmeldung, logisch) - oder bedeutet die Information, dass die „Umsatzsteuer erhoben und abgeführt“ wird, dass ich monatlich bzw. quartalsweise eine UVA abgeben muss? 

Ich bin etwas verwirrt über das Wording, weil ich nicht über das Formular U12 (bzw. durch Überschreiten der Erwerbsschwelle im Formular U15) zur Regelbesteuerung optiert habe.

 

Kann mir in diesem Sachverhalt vielleicht jemand weiterhelfen? Ich danke vielmals im Voraus!

Beste Grüße,

Konstantin

Verfasst von: Jeannie am 22.04.2024 16:49
 


THEMA:  USt als Kleinunternehmer mit so. Leistungen in der EU

Die Abgabe der ZM ist korrekt.

Und wenn das FA eine USt-Erklärung von Ihnen fordert, füllen Sie diese bitte aus. Damit beweisen Sie lediglich, dass Ihre Umsätze zu gering sind.

LG Jeannie 

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