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Verfasst von: Claudia am 11.04.2024 07:53
 


THEMA:  Verluste

Ich habe 2022 ein Unternehmen gegründet und aufgrund von Anfangsinvestitionen in Geschäft und Material einen Verlust gemacht. In meinem Einkommensteuerbescheid 2022 steht

Einkünfte aus Gewerbebetrieb - 21534,98

Einkünfte aus nicht selbst. Arbeit 1846,89

Pauschalbetrag Werbungskosten - 132,00

Gesamtbetrag d. Einkünfte - 19820,09

Sonderausgabe - 132

Einkommen - 19688,09

Ich habe 2023 einen Gewinn  von ca. 15000 und habe gelesen dass ich den Verlust 2023 verwenden kann. Welchen Wert muß ich wo 2023 einsetzen, was passiert mit dem restlichen Verlust und rechnet die SVS 2023 auch vom geringeren Betrag nach?

Danke 

Verfasst von: WMT am 12.04.2024 15:03
 


THEMA:  Verluste

Verluste können mittels Eintrag in Kz 462 (E1) in die nächsten Jahre vorgetragen und verrechnet werden.

Der restliche Verlust wird weiter vorgetragen. Die SVS kennt das Institut des Verlustvortrages nicht.

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