Liebe Silke,
Wenn Sie in der Steuererklärung den 100 % FABO+ beantragen und der Vater der Kinder beantragt auch einen FABO+, dann wird dieser bei Ihnen von Amts wegen automatisch auf 50 % gekürzt.
Wenn er aber keinen beantragt, dann bleiben die 100 % bei Ihnen.
Sie sollten diese daher jedenfalls beantragen.
Lieben Gruß
Claudia Hochweis Ihr Steuerberater www.hochweis.at |