Lieber Oliver,
aus dem freien Dienstverhältnis sind SV-Beiträge nachzuzahlen. Vorerst sind die 500,-- für sich alleine betrachtet geringfügig, es wird daher vorerst keine Sozialversicherung einbehalten.
Allerdings ist hier dann eine sv-rechtliche Nachverabgabung durchzuführen, da gemeinsam mit der VZ-Beschäftigung ja die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird - dafür ist mit ca. 17,12 % Nachzahlung in der SV zu rechnen.
Zusätzlich ist zu beachten, dass ein freies Dienstverhältnis steuerlich als Selbständigkeit gilt. Daher ist daraus eine Einnahmen-Ausgabenrechnung zu erstellen. Um die Kosten für die Steuererklärung gering zu halten sollte vorerst unbedingt ein Gespräch mit einem Steuerberater geführt werden um die Belegsammlung und mögliche Ausgaben zu diskutieren.
Steuerlich ist dann ebenfalls mit einer Nachzahlung zu rechnen. Der Steuersatz wird allerdings nur auf den Gewinn gerechnet (nicht auf den Umsatz) und hängt davon ab, wie viel Steuer bereits für die VZ-Beschäftigung zu zahlen ist. Hier ist mit in etwa 30 - 40 % auf den Gewinn zu kalkulieren.
Und zusätzlich sind noch die Kosten für den jahresabschluss und die Steuererklärung zu bedenken. Diese betragen, je nach BElegaufbereitung und Belegumfang ca. 500 - 1.200,-- im Jahr.
Unbedingt eine Erstberatung bei einem Steuerberater machen :)
Lieben Gruß
Claudia Hochweis www.hochweis.at Ihr Steuerberater |