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Verfasst von: Michael am 16.07.2023 22:11
 


THEMA:  3 kurze Fragen zu Währungsgewinnen

Hallo!
Ich halte mich möglichst kurz. Ich nehme jede Antwort auf jede der Fragen, also auch nur einen Teil, sehr gerne.

1. Müssen Währungsgewinne im Formular E1 im Feld 801 ("Einkünfte aus Spekulationsgeschäften (§ 31) und aus der Veräußerung von Beteiligungen
(§ 31 EStG 1988 idF vor dem 1. StabG 2012)") eingetragen werden?
Oder wo sonst? E1 oder doch E1kv?

2. Können Währungsverluste im selben Jahr Währungsgewinnen gegengerechnet werden, bevor sie versteuert werden? Oder ist das nicht möglich?
(Bspw. man hat Euro in USD umgewandelt. USD-Kurs steigt, man wandelt einen Teil der USD in Euro zurück, USD-Kurs sinkt, man wandelt den Rest zurück in Euro um. Darf man den Währungsgewinn mit dem Währungsverlust gegenrechnen und den übrigen Währungsgewinn in die Steuererklärung eintragen?)

3. Die wohl komplexeste Frage:
Wenn man Euro in bspw. USD getauscht hat und damit ein Wertpapier (wie Aktie oder Anleihe) kauft, muss man die den Währungsgewinn des USD zum Zeitpunkt des Kaufs ja direkt versteuern.
Wie ist das aber, wenn ich eine Option kaufe und eine Prämie zahle. Muss ich dann den in USD gezahlten Betrag der Prämie ebenfalls als Währungsgewinn direkt versteuern?


Ich weiß jede kleinste Antwort sehr zu schätzen!

Verfasst von: Michael am 16.07.2023 22:55
 


THEMA:  3 kurze Fragen zu Währungsgewinnen

Ad 1) ich sehe gerade Feld 801 träfe nur bei physischem Geld zu. Leider ist mir weiterhin nicht ganz klar, wo Währungsgewinne eingetragen werden würden.

Verfasst von: Michael am 17.07.2023 12:48
 


THEMA:  3 kurze Fragen zu Währungsgewinnen

Frage 1 und 2 wurden mir vom Finanzamt beantwortet. Die Antwort ist, dass man das ganz normal im E1kv einträgt, wo man Wertsteigerungen und Verluste auch von Aktien einträgt. 

Frage 3 verbleibt leider offen.

Verfasst von: Christian am 01.10.2023 20:58
 


THEMA:  3 kurze Fragen zu Währungsgewinnen

Eine Antwort auf die Frage 3 würde ich mir auch wünschen.

Wobei für mich der "einfache" Fall eines Aktienkaufs auch nicht ganz klar ist.

Denn bei Brokern wie z.B. Interactive Brokers muß man zuerst Euro in USD tauschen um mit USD die Aktien kaufen zu können (falls das Konto in Euro ist).

Wenn man die Aktien verkauft bekommt man auch wieder USD.

Ich habe gelesen, daß man den Wert der Aktien zum Kauf -und zum Verkaufzeitpunkt in Euro umrechnen muß (Referenzkurs der EZB), die Differenz (in Euro) ergibt dann den Gewinn oder Verlust. Aber wie man dann den Währungstausch in USD und evtl. wieder zurück in Euro versteuern muß weiß ich leider nicht.

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