Natürlich ist es nicht strafbar, berufliche Kosten privat zu tragen. Aber selbst das FA weiß, dass besonders am Anfang die Ausgaben höher sein können als die Einnahmen. Dieses Minus kann sogar steuerlich Vorteile bringen, es senkt die Lohnsteuer (ich gehe von einem Angestelltenverhältnis mit einem selbstständigen Nebenerwerb aus). Aber man muß nachweisen, dass man sehr wohl mit Gewinnabsicht den Betrieb führt.
Ist keine Besserung zu erwarten bzw. schreibt man 3 Jahre Verluste ohne Erfolgsaussicht, dann wird der Betrieb als Liebhaberei, als Hobby eingestuft und der Verlust wird nicht mehr auf die Lohnsteuer angerechnet. Das heißt aber nicht, dass man keine Buchhaltung mehr benötigt; das FA kann jederzeit prüfen, ob man noch immer Verluste schreibt.
LG Jeannie |