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Verfasst von: Anne am 08.04.2023 15:36
 


THEMA:  Doppelbesteuerungsabkommen Dänemark-Österreich

Guten Tag,

ich war in Österreich unter Entfall der Bezüge karenziert und während dieser Zeit in Dänemark tätig. Gelebt habe ich in Schweden (Steuer in Dänemark gezahlt und Schweden für 2022 gemeldet).

Nun werde ich ab Mitte April Mutterschutzsgeld und anschließend Kinderbetreuungsgeld aus Dänemark beziehen. Auch meine Karenz unter Entfall der Bezüge in Österreich geht in den Mutterschutz und die Kinderbetreuungszeit über (ohne dass ich aus Österreich Leistungen erhalten werde). Mein Lebensmittelpunkt wird sich wieder nach Österreich verlagern, da ich nach der Karenz auch meine Dienstverhältnis dort wieder aufnehmen werde. Es ist kein Problem, den Lebensmittelpunkt in einem beliebigen EU-Land zu haben und dänische Kinderbetreuungsleistungen zu beziehen. 

Ich bin also in Österreich ab Mitte April uneingeschränkt steuerpflichtig. Für mich stellt sich die Frage, wie ich bei der Arbeitenehmerveranlagung für 2023 vorgehen muss. Welche zusätzlichen Formulare muss ich ausfüllen? Die Zahlungen während der Karenz sind doch steuerfrei. Sind diese trotzdem anzugeben? Ich frage bereits jetzt, da ich fürchte, dass das wahnsinnig kompliziert wird.

Danke für eine Rückmeldung!

Anne

Verfasst von: WMT am 12.04.2023 11:57
 


THEMA:  Doppelbesteuerungsabkommen Dänemark-Österreich

Sehr geehte Anne!

Auszahlungen aus Kinderbetreuungsleistungen werden wohl grundsätzlich steuerfrei sein, dies jedoch unter Progressionsvorbehalt. In Ihrer österreichischen Steuererklärung werden die im Ausland bezogenen Zahlungen anzugeben sein.

Für die Konzeption Ihrer Steuererklärungen sollten Sie jedenfalls einen SteuerBERATER beiziehen.

www.stb-takacs.at

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