Die Absetzbarkeit von Prämienzahlungen im Rahmen der sog. "Topf-Sonderausgaben" ist mit der Veranlagung 2020 ausgelaufen. Über steuerliche Absetzmöglichkeiten von Prämienzahlungen gibt üblicherweise die Versicherung Auskunft. Sollte der "Schaden" Zahnersatz tatsächlich eintreten kommt der Ansatz von "außergewöhnlichen Belastungen" in Betracht.
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