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Verfasst von: Stefan Huber am 25.02.2023 19:29
 


THEMA:  Frage zu 2 Teilzeitjobs / Nachzahlungen

Guten Tag, ich hätte mal eine Frage weil ich nicht weiß wer mir diese beantworten kann oder an wen ich mich diesbezüglich wenden soll.

 

Und zwar arbeite ich jetzt in einem Job in der Nacht in Teilzeit, also 25h die Woche bei dem ich ca 3000€ als Bruttogehalt habe mit den ganzen Zulagen die ich bekomme. Da arbeite ich das ganze Jahr.

Im Sommer hätte ich noch einen weiteren Teilzeitjob in dem ich im Juni geringfügig beschäftigt wäre und dann ab Juli auch mit 25h Teilzeit die Woche arbeite und das 3 Monate lang und dann im Oktober weniger Stunden also da auc noch je nach Wetter eventuell 2 Wochen geringfügig.

Wieviel ich dort brutto verdiene weiß ich jetzt nicht genau, aber ich bekomme da 1100€ netto pro Monat in den 3 Monaten wo ich in Teilzeit beschäftigt bin. Plus eben 1 bis 2 Monate mit geringfügiger Beschäftigung.

 

Meine Frage ist jetzt ob und falls ja wieviel ich da an Nachzahlungen habe wenn ich diese paar Monate eben einen 2.ten Teilzeitjob habe und ob das überhaupt Sinn macht, weil wenn ich da zu hohe Nachzahlungen zu erwarten habe dann würde ich mir überlegen dort im Sommer nicht zu arbeiten und lieber bei der anderen Firma in der Nacht Vollzeit zu arbeiten.

 

Vielleicht kann mir diesbezüglich jemand weiterhelfen. Viellen Dank schon mal.

Mit freundlichen Grüßen,

Stefan 

Verfasst von: Jeannie am 26.02.2023 07:26
 


THEMA:  Frage zu 2 Teilzeitjobs / Nachzahlungen

Hallo Stefan,

Sie verdienen und zahlen Steuer und SV bei 2 Jobs geanu so, als würden sie alles in einem Job bekommen, wo alles gleich abgezogen wird. Nur bei 2 Jobs spürt man es durch die Nachzahlung. Würden Sie die Stundenzahl im 1. Job erhöhen, würden die selben Abzüge fällig werden.

Vergessen Sie das Wort "geringfügig", denn das gilt 1) nur für die SV und nicht für die Steuer, und 2) nur bei bei einem Job, oder bei einem Job neben der Selbstständigkeit (aber nicht bei zwei Dienstverhältnissen).

Ausgehend vom bisherigen Einkommen rechnen Sie einfach damit, dass knapp die Hälfte des Zusatzeinkommens für Steuer und SV nachzuzahlen ist.

LG Jeannie

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