Ich berate Unternehmen bei deren Online-Auftritten, erstelle aber auch Websites für meine KundInnen. Meine Gewinnermittlung erfolgt mittels Pauschalierung und ich setze 12 % des Netto-Umsatzes pauschal als Betriebsausgabe ab.
Ein Teil der Websites wird bei einem Provider in Deutschland gehostet. In Summe reden wir über einen Aufwand von 4000,- bis 6.000,- pro Jahr (ohne Ust; Reverse Charge Verfahren) Die Kosten dieses Hostings werden von mir bezahlt und an meine Kunden (mit Gewinn) weiterverrrechnet. Aus meiner Sicht sind das ja "virtuelle Waren/Dienstleistungen", die ich benötige, um nach einer "Veredelung an Dritte" weiter zu verkaufen. (Der höhere VK-Preis ergibt sich u.A. dadurch, dass ich mich um die Wartung und Instandhaltung der Websites kümmere).
Wäre es eine im Ausland bezogene Dienstleistung, würde ich das über Kto „7500: Fremdpersonal, beigestelltes Personal“ verbuchen – und damit wäre es – trotz Pauschalierung – gewinnmindernd. Verbuche ich es über Kto „7381 Internetgebühren“, ist es das nicht. Ich verstehe das Kto „7381 Internetgebühren“ auch als ienen Aufwand, der mit Telefongebühren oder Marketingaufwand gleichzusetzen ist und damit unter die Pauschlierung fällt.
Was wäre nun das richtige Konto dafür und wie gehe ich hier vor, um das korrekt zu verbuchen? Oder ist ein derartiger Hostingaufwand ohnehin nicht gewinnmindernd?
Vielen Dank für Tipps
Martin |