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Verfasst von: Klaus Wagensonner am 16.07.2022 00:02
 


THEMA:  Deutscher Werkvertrag und J1 Visum

Guten Tag,

 

ich habe vor ein paar Jahren einen Werkvertrag mit einer deutschen Universität abgeschlossen, befand mich damals allerdings bereits in den USA in einem J1 Visum. Ich habe nun auch bei dem zuständigen Finanzamt in Deutschland nachgefragt und dort wurde mir mitgeteilt, dass es nicht in Deutschland, sondern in den USA zu versteuern sei. Bei einem J1 Visum (Exchange scholar) gilt, dass man in den ersten 2 Jahren eines J1 Visums als non-resident alien gilt und Einkünfte aus ausländischen Quellen nicht zu versteuern sind (zB hier: https://international.umw.edu/international-services/resources-for-living-in-the-u-s/immigration-and-tax-law-definitions/resident-of-nonresident-for-tax-purposes/). 

Meine Frage ist, wo nun dieser Werkvertrag versteuert werden soll? 

Vielen Dank für jedweden Hinweis. 

 

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