Liebes Forum!
Ich betreibe derzeit 2 Gewerbebetriebe, einmal einen Botendienst sowie eines für Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik. Ich bin als Kleinunternehmer UST befreit.
Nun stehe ich vor folgendem "Problemfall".
- Reparatur eines Smartphones, die Dienstleistung kaufe ich von einem Drittbetrieb zu und schlage einen kleine Betrag drauf. Dies wird im Rahmen meines IT Dienstleistungsgewerbe durchgeführt
- Ich biete als Service einen Abhol- und Bringdienst des Smartphones an, dies wird pauschal mit 20€ berechnet. Dies im Rahmen des Botendienstgewerbes
Ich stehe nun vor der Frage in welche Einnahmen- Ausgaberechnung ich die Rechnung aufnehmen sollte!?
Sollte ich hier alles als Einnahme in das Botendienstgewerbe aufnehmen sowie die Kosten für die Reparaturdienstleistung als Ausgabe schreiben? Ich nehme für das Botendienstgewerbe die 45% Pauschalierung in Anspruch
Oder sollte ich die Einnahme in das IT Dienstleistungsgewerbe aufnehmen sowie eine Rechnung für den Abhol- und Bringdienst mir selbst schreiben?
Beste Grüße
niederoe |