Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Herr Frank am 07.10.2021 09:46
 


THEMA:  Laptop in meinem Fall steuerlich absetzbar?

Guten Tag!

 

Ich hätte eine kurze Frage zur Abschreibung/steuerl. Absetzbarkeit eines Laptops. Ich komme aus Österreich, bin nicht selbstständig, sondern übe 2 geringfügige Beschäftigungen im Home-Office aus, für welche ich bei den Tätigkeiten zu 100% ständig einen Laptop benötige. Seitens der Arbeitgeber werden keinerlei Geräte zur Verfügung gestellt, auch kein Arbeitsplatz mit Geräten vor Ort o.ä.

 

Nun ist es so, dass ich ein neues Gerät brauche, welches ca. €1600,- kostet. Kann ich diesen Laptop - auch als nicht selbstständig tätiger - dann zu wenigstens 60% beruflicher Nutzung steuerlich absetzen? Da ich ihn in der 2. Jahreshälfte kaufen würde, nehm ich an, dann über 4 Jahre.

 

Oder ist das in meinem Fall ohnehin nicht möglich? 

 

Vielen herzlichen Dank im Voraus!

Verfasst von: Marc am 10.11.2021 13:19
 


THEMA:  Laptop in meinem Fall steuerlich absetzbar?

Hallo Herr Frank!

 

Da ihr Mittelpunkt der Tätigkeit im Home-Office ist, können sie natürlich anteilig die Kosten des Laptops abschreiben.
Lt. LSt-Richtlinien ist ein Aufteilungsverhältnis von 60% betrieblich und 40% privat üblich, sie können natürlich mehr abschreiben, aber natürlich müssen sie es dann gut begründen (oft mehr Kopfweh, da viel hinterfragt wird).

Nutzungsdauer beträgt 3 Jahre, wichtig auf Halbjahresafa schauen.

 

LG

Verfasst von: Herr Frank am 17.11.2021 18:11
 


THEMA:  Laptop in meinem Fall steuerlich absetzbar?

Hallo Herr Marc!

 

Vielen herzlichen Dank für die Auskunft. Gilt dies wirklich auch für mich, obwohl ich lediglich 2 geringfügige Beschäftigungen ausübe und dadurch ja eigentlich leider keine Lohnsteuer bezahle?

 

Danke und LG

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 174.129.59.198 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.