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Verfasst von: Sandra am 17.06.2021 13:08
 


THEMA:  Option zur Regelbesteuerung

Wenn ein Unternehmer Einkünfte aus vollpauschalierter Land und Forstwirtschaft hat, Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, und zur Regelbesteuerung optieren möchte, (bisher Kleinunternehmer) kann er das dann zB nur für Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder nur für Land und Forstwirtschaft machen? Oder gilt eine Option immer für alle Einkunftsarten?

Danke für fachliche Antworten! :-)

Verfasst von: Steuermaus am 19.06.2021 13:42
 


THEMA:  Option zur Regelbesteuerung

Hallo Sandra,

die Kleinunternehmerregelung umfasst immer die gesamt unternehmerische Tätigkeit, d.h eine Option nur für eine Einkunftsart aus der Ertragsteuer kommt nicht in Betracht. Sie haben im Fall der Regelbesteuerungsoption die gewerblichen und die selbständigen Einkünfte mit Umsatzsteuer zu fakturieren.

Bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft wenden Sie die Durchschnittbesteuerung gem. 22 UStG an.

Freundliche Grüsse

Steuermaus

 

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