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Verfasst von: Sabina am 25.05.2021 10:17
 


THEMA:  Arbeitnehmerpflichtveranlagung

Mein Fall: 2020 Einkuenfte aus einem EU-auslaendischem Arbeitsverhaeltnis (wurde bereits in Italien versteuert), danach einige Monate AMS-Bezuege + Einkuenfte aus einem geringfuegigen Arbeitsverhaeltnis und einem Teilzeit-Arbeitsverhaeltnis. Meine Fragen: Habe keine Bestaetigung ueber die Hoehe des Einkommens vom geringf. Arbeitsverhaeltnis (wurde bar ausbezahlt, je nach Stundenanzahl und gearbeiteten Tagen variabel). Wird dann automatisch der max. geringfuegige Verdienstbetrag herangezogen fuer die Arbeitnehmerveranlagung? Werden die AMS-Bezuege in die Jahres-Einkuenfte mit einberechnet? Vielen Dank im Voraus!

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 04.06.2021 10:55
 


THEMA:  Arbeitnehmerpflichtveranlagung

Wenn  Ihr Arbeitgeber das geringfügige Dienstverhältnis  korrekt gemeldet hat, dann liegen dem Finanzamt alle Daten vor.

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