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Verfasst von: Will am 21.04.2021 11:19
 


THEMA:  Wo in der Arbeitnehmerveranlagung muss ich Honorarnoten angeben

Hallo!

 

Ich habe im Jahr 2020 drei Honorarnoten mit einem Gesamtbetrag von 14400 Euro verrechnet. Ich bin Pensionist und bezog zudem meine "normale" Pension, die von der PVA ausbezahlt wurde.

 

Ist die Anzahl der auszahlenden Stellen somit "2" und wo wären die 14400 Euro einzutragen bzw. muss ich sonst noch etwas bei der Veranlagung beachten?

 

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten!

Verfasst von: Steuermaus am 22.04.2021 09:27
 


THEMA:  Wo in der Arbeitnehmerveranlagung muss ich Honorarnoten angeben

Hallo Will, 

wenn Sie Ihre den Honorarnoten zugrundeliegende auf selbständiger Basis (das kommt auf die Art der Tätigkeitsausübung an, z.B. Gewerbebetrieb oder selbständige Arbeit) ausgeübt haben, haben Sie eine Einkommensteuererklärung (Formular E1) abzugeben. Dann haben Sie Ihre Einkünfte unter der relevanten Einkunftsart anzuführen. 

Für etwaige Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. 

Mit freundlichen Grüßen

Steuermaus  

Verfasst von: Will am 22.04.2021 11:02
 


THEMA:  Wo in der Arbeitnehmerveranlagung muss ich Honorarnoten angeben

Hallo Steuermaus!

 

Vielen Dank für die rasche Antwort. Also ich bin nicht selbstständig sondern habe bei einem Projekt mitgeholfen, wo ich bei mir zu Hause für eine relativ große Anzahl an Produktpräsentationen von elektronischen Geräten Kabeln angebracht, Apps installiert und Endkontrollen durchgeführt habe. Deckt sich dies mit der von Ihnen beschriebenen Tätigkeitsausübung und dem zu verwendenden Formular E1?

 

Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen!

Verfasst von: Jeannie am 27.05.2021 07:11
 


THEMA:  Wo in der Arbeitnehmerveranlagung muss ich Honorarnoten angeben

Hallo Will,

es geht nicht um die gewerberechtliche Zuordnung, sondern um die Einnahmen bzw. um den Gewinn, den sie selbstständig erwirtschaftet haben. Entscheidend ist nicht die Tätigkeit sondern die Art des Arbeitsvertrages. Beträgt der Gewinn (also Honorarnote abzüglich Aufwand) mehr als 730,- im Jahr, so ist E1 auszufüllen. Sie sind für das FA selbstständig mit unselbstständigem Nebeneinkommen, auch wenn es sich anders anfühlt.

Auszahlende Stellen bleibt 1 (PVA), weil sich dieser Punkt nur auf unselbstständige Einkünfte bezieht.

Unter Umstädnen ist mit einer Nachforderung der SVS zu rechnen.

LG Jeannie

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