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Verfasst von: H DV am 18.04.2021 14:30
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung hohe Abgabennachforderung zwei gehaltsauszahlende Stellen

Sehr geehrte Damen und Herren,

 
die Vorberechnung der Arbeitnehmerveranlagung 2020 ergab bei mir eine hohe, nicht nachvollziehbare Abgabennachforderung von über 800 €. Ich hatte im Jahr 2020 zwei gehaltsauszahlende Stellen, bei einer Stelle war ich Teilzeit (30 Stunden - 01.01.-31.12) und bei der anderen geringfügig (01.01.-31.07 und 01.10.-31.12) angestellt. Mein Einkommen lag im Jahr 2020 bei ungefähr 24000 €.
 
Muss ich eine Pflichtveranlagung durchführen? Ist diese Abgabennachforderung realistisch? 
 
Vielen Dank im Voraus!
Verfasst von: Marius am 19.04.2021 11:46
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung hohe Abgabennachforderung zwei gehaltsauszahlende Stellen

Ist im Grunde relativ einfach zu berechnen ... einfach mal das Jahresgehalt (Brutto abzgl. SV) von der Teilzeit-Stelle heranziehen und nachsehen, in welche Steuerklasse du fällst (bei 11.000 - 18.000€ sind's 25%, darüber bereits 35%). Dementsprechend fallen bei sämtlichen weiteren Einkünften gleich mal 25%, 35% oder gar mehr (wenn's über 31.000€ sein sollten) an Lohnsteuer an die dann im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung zu begleichen sind. Rechne im übrigen auch mit einer SV-Nachzahlung bei der ÖGK, die melden sich dann in der Regel postialisch.

Verfasst von: H DV am 19.04.2021 15:08
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung hohe Abgabennachforderung zwei gehaltsauszahlende Stellen

Vielen Dank für die schnelle Antwort! 

 

> Rechne im übrigen auch mit einer SV-Nachzahlung bei der ÖGK, die melden sich dann in der Regel postialisch.

Genau, das musste ich bereits schon einmal nachzahlen, da haben sie sich per Post gemeldet. 

Ich habe nun beim Finanzamt erkundigt (ging vorher ja nicht wegen Wochenende) und da haben sie noch einmal bestätigt, dass ich eine Pflichtveranlagung machen muss, da ich Einkünfte aus mehreren Quellen bezogen habe. Da wird die Lohnsteuer dann neu berechnet und die bereits bezahlte Lohnsteuer gegengerechnet. Ich bekomme so wie bei der ÖGK dann auch einen Brief im Sommer.

 

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