Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin gerade dabei, meine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 unter Anwendung der Kleinunternehmer-Pauschalierung zu machen. Dabei ist mir aufgefallen, dass mir bei meiner ESt-Erklärung 2019 wohl ein Fehler unterlaufen ist: Ich habe Einkünfte, die ich zwar 2019 in Rechnung gestellt, aber erst 2020 erhalten habe, irrtümlich bereits in die ESt-Erklärung von 2019 aufgenommen. Wie gehe ich damit um? Muss ich die Beträge für die ESt 2020 nochmals angeben und somit doppelt versteuern? |