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Verfasst von: Andrea M. am 03.03.2021 22:45
 


THEMA:  Kleinunternehmerpauschalierung und Steuer

Hallo alle...aufgrung sehr geringen Einahmen, will ich Kleinunternehmerpauschalierung machen.
Es sind da nur Einahmen und Ausgaben (Pflichtversicherungsbeiträge)...letztes Jahr habe ich einbischen steuer bezahlt.
Bei Kleinunternehmerpauschalierung kann man die Steuer irgendwie absetzen, oder irgendwo eintragen?

und wenn es wieder besser wird in 1-2 jahre würde ich wieder einen Steuerberater brauchen.
Wer kennt sich da aus, kann ich dann nach den 3 Jahren wieder auf normele E/A-Rechnung umsteigen....?
Danke.

Verfasst von: Steuermaus am 10.03.2021 13:32
 


THEMA:  Kleinunternehmerpauschalierung und Steuer

Hallo Andrea, 

die Einkommensteuer, die Sie für das Vorjahr bezahlt haben, können Sie nicht absetzen, da diese nicht abzugsfähige Aufwendungen bzw. in Ihrem Fall Ausgaben darstellt. 

Ein Umstieg von der Pauschalierung auf eine vollständige Einnahme-/Ausgabenrechnung ist jedes Jahr gesetzlich möglich. Sie können nur dann für eine bestimmte Dauer (drei bzw. fünf Jahre) nicht mehr zu einer Pauschalierung zurückwechseln. 

Falls Sie noch Fragen haben, bitte einfach kurz melden. 

Steuermaus  

 

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