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Verfasst von: Claudia am 23.09.2020 10:18
 


THEMA:  Schreibarbeiten auf Honorarbasis

Hallo, liebe Experten!

Ich hätte die Gelegeneheit, durch Übernahme von Schreibarbeiten auf Honorarbasis zum Arbeitslosengeld dazu zu verdienen. Meine Fragen lauten wie folgt:

  1. Muss ich vorab einen Gewerbeschein lösen?
  2. Ich habe eine Steuernummer, weil ich im Jahre 2008 bereits selbstständig war. Muss ich das Finanzamt informieren oder darf ich diese Steuernummer einfach auf der Rechnung verwenden? 
  3. Wie ist das mit dem Kleinunternehmen und dem Ausweis der Mwst.? Ich muss unter der Geringfügigkeitsgrenze bleiben. Was bin ich? Neuer Selbsständiger? (Ich strebe kein eigenes Schreibbüro an, sondern würde quasi die Arbeiten im Auftrag des Schreibservices erledigen)

vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Claudia Koch

Verfasst von: Veronika Weiß am 04.10.2020 19:14
 


THEMA:  Schreibarbeiten auf Honorarbasis

Sehr geehrte Frau Koch,

einen Gewerbeschein lösen und beim Finanzamt melden, sind auf alle Fälle Pflicht.

Trotzdem kann es passieren, dass die österr. Gesundheitskasse ein Dienstverhältnis unterstellt, was zu Problemen für Ihren Auftraggeber führen kann.

Wir beraten Sie gerne.

www.steuerberatung-weiss.at

 

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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