Guten Abend,
ich habe nur eine kurze Frage: Ich bin Student und war im gesamten Jahr 2019 geringfügig beschäftigt. Da ich über 25 und nicht mehr über meine Eltern krankenversichert bin, war ich im gesamten Jahr selbstversichert in der Krankenkasse (Selbstversicherung Student ~ 60€ mtl. an Beitrag).
Meine Frage ist nun: Da ich ja nicht pflichtversichert bin in der Krankenversicherung sondern selbstversichert, kann ich mir mit der Arbeitnehmerveranlagung einen Teil meiner Selbstversicherungsbeiträge über die Negativsteuer zurückholen?
Vielen Dank im voraus!
LG Peter |