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Verfasst von: Hilde am 21.10.2016 09:27
 


THEMA:  Einkommenssteuer

Hallo!

Ich verdiene als Teilzeitangestellte brutto ca. € 800,- monatlich. Seit Ende letzten Jahres habe ich ein Kleingewerbe angemeldet. Ich habe mein Finanzonline-Konto noch nicht umgestellt, da ich letztes Jahr unter € 730,- Gewinn hatte.

Ich habe jetzt auf help.gv.at gelesen: "Eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung besteht ... wenn das Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthält, daneben aber auch andere Einkünfte von insgesamt mehr als 730 Euro erzielt worden sind und das Einkommen 12.000 Euro überschreitet"

Stimmen meine Annahmen?

1. Für die Einkommenssteuer als Angestellte wird das Gesamtbruttoentgelt minus Gesamt-DN-Anteil-SV hergenommen.

2. Ich darf also als Unternehmer noch ca. € 2.500,- im Jahr dazuverdienen (Einnahmen - Ausgaben), ohne Einkommenssteuer bezahlen zu müssen bzw. muss ich bis zu diesem Gewinn auch keine Einkommenssteuererklärung abgeben (außer ich bekomme eine Aufforderung vom FA).

3. Wenn ich für 2015 eine Einkommenssteuererklärung abgebe (wegen Negativsteuer), reicht die bisherige als Arbeitnehmer, da der Gewinn unter € 730,- nicht gemeldet werden muss.

 

Ich wäre Ihnen sehr dankbar für eine Auskunft!

MfG, Hilde

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 21.10.2016 18:19
 


THEMA:  Einkommenssteuer

1) stimmt

2)ja, das sehe ich auch so.

3)richtig

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