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Verfasst von: June am 17.10.2016 13:10
 


THEMA:  Texte schreiben als Hausfrau?

Ich bin momentan Hausfrau, beziehe derzeit nur Familienbeihilfe für ein Kind und bin bei meinem Mann mitversichert (er bezieht den Alleinverdienerabsetzbetrag). Ich hätte jetzt die Möglichkeit, regelmäßig für ein deutsches Kleinunternehmen (ich wohne aber in Österreich) online kurze Kommentartexte zu Werbezwecken zu schreiben. Dafür soll ich immer eine Rechnung ausstellen. Es handelt sich hier um Kleinbeträge (maximal 50-150 Euro pro Monat).

Ist das überhaupt möglich, oder muss ich mich dafür irgendwo anmelden? Ich habe mich einmal beim Finanzamt wegen bezahlten Onlineumfragen erkundigt und die haben mir gesagt, dass ich es dem Finanzamt erst ab 730 Euro Jahreseinkünften melden muss. Darunter nicht. Gilt das hier auch?

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 17.10.2016 14:12
 


THEMA:  Texte schreiben als Hausfrau?

Natürlich ist das möglich.

Die 730,-- gelten nur, wenn man auch ein Dienstverhältnis hat.

Da Sie überhaupt kein Einkommen haben, dürfen Sie bis zu € 6.000,-- jährlich verdienen, ohne dass Ihr Mann den Alleinverdienserabsetzbetrag verliert.

Als Journalisten brauchen Sie auch keinen Gewerbeschein.

www.steuerberatung-weiss.at

 

Verfasst von: June am 17.10.2016 14:51
 


THEMA:  Texte schreiben als Hausfrau?

Vielen Dank für ihre Hilfe :) Muss ich die Tätigkeit dem Finanzamt im Voraus melden oder erst ab 6.000 Euro? Die überschreite ich garantiert nicht. Eine Bekannte hat mir nämlich gesagt, dass ich mich selbst versichern muss, wenn ich beim Finanzamt eine freiberufliche Tätigkeit anmelde. Das würde sich dann allerdings wirklich nicht lohnen, da ich ja dafür viel zu wenig verdiene.

Verfasst von: C.M. am 17.10.2016 16:11
 


THEMA:  Texte schreiben als Hausfrau?

Wenn Sie aber die Dienstleistung für ein deutsches Unternehmen erbringen und dazu auch Rechnungen ausstellen, dann müssen Sie eine Zusammenfassende Meldung machen (Reverse Charge) und somit auch zwangsläufig dem FA mitteilen, dass Sie selbständig tätig sind, damit Sie für diesen Zweck eine UID erhalten. Es muss aber nicht auf die Grenzen des Kleinunternehmers verzichtet werden.

Verfasst von: gast am 17.10.2016 17:32
 


THEMA:  Texte schreiben als Hausfrau?

um nicht sozialversichert zu sein, müssen Sie mit dem Gewinn unter der 12 fachen Geringfügigkeitsgrenze bleiben, das sind 4.988,64 EUR. (Die Sozialversicherung erfährt davon, wenn Sie sich beim Finanzamt anmelden und einen Bescheid bekommen).

 

 

Verfasst von: June am 17.10.2016 18:53
 


THEMA:  Texte schreiben als Hausfrau?

Vielen Dank für ihre Hilfe :) Muss ich die Tätigkeit dem Finanzamt im Voraus melden oder erst ab 6.000 Euro? Die überschreite ich garantiert nicht. Eine Bekannte hat mir nämlich gesagt, dass ich mich selbst versichern muss, wenn ich beim Finanzamt eine freiberufliche Tätigkeit anmelde. Das würde sich dann allerdings wirklich nicht lohnen, da ich ja dafür viel zu wenig verdiene.

Verfasst von: June am 17.10.2016 19:00
 


THEMA:  Texte schreiben als Hausfrau?

Tausend Dank für die Hilfe! Ich weiß leider nicht, warum mein Text unten ein zweites Mal gepostet wurde. Das war ein Versehen.

Danke für die vielen Infos. Die 4.988 Euro überschreite ich garantiert nicht, rechne maximal mit 150 Euro pro Monat. Der Kleinunternehmer ist eine Ein-Mann Firma (der in Deutschland) und er meint, ich soll auf die Rechnung schreiben "Ohne Mehrwertsteuer". Das würde ihm reichen. Brauche ich trotzdem die UID? Heißt das, wenn das Unternehmen in Österreich wäre, müsste ich das dem Finanzamt gar nicht im Voraus melden?

Verfasst von: C.M. am 17.10.2016 19:54
 


THEMA:  Texte schreiben als Hausfrau?

Also eine selbstständige Tätigkeit muss eigentlich immer dem FA gemeldet werden, auch wenn die Grenzen nicht überschritten werden. Siehe hier.  Das FA entscheidet dann. Aber wenn Sie darunter sind, dann fallen auch keine Vorauszahlungen an.

Und es ist egal, ob der Geschäftspartner in Deutschland eine Einpersonenfirma oder eine GmbH oder sonst etwas ist. Das Reverse Charge muss angewendet werden, sofern es sich nicht um eine Privatperson handelt. Ich weiß aber, dass in Deutschland die Kleinunternehmer keine Zusammenfassende Meldung machen müssen (eventuell glaubt Ihr deutscher Kontakt deshalb dass der Zusatz ohne Mehrwertsteuer ausreichend ist). Bei uns in Ö müssen aber auch Kleinunternehmer das RC anwenden bzw. eben die Zusammenfassende Meldung ans FA machen, wenn sie Dienstleistungen ins EU-Ausland erbringen.

Verfasst von: June am 18.10.2016 10:49
 


THEMA:  Texte schreiben als Hausfrau?

Vielen Dank für die Hilfe! Dann werde ich das dem Finanzamt melden und mir diese UID holen. Der Satz, in dem steht, das in Österreich auch Kleinunternehmer das RC anwenden müssen, hat mich allerdings etwas verwirrt. Ich würde mich ja nicht als Kleinunternehmerin anmelden, sondern eher als freiberufliche Texterin. Oder ist das dann trotzdem egal?

Verfasst von: C.M. am 18.10.2016 13:41
 


THEMA:  Texte schreiben als Hausfrau?

Der Begriff Kleinunternehmer ist nicht dirkekt auf die ausgeführte Tätigkeit zu beziehen, sondern eher ein Begriff für das Finanzamt. Dies besagt nur, dass Sie die Umsatzgrenze von 30.000 netto jährlich nicht überschreiten. Ob dies mit einem Gewerbeschein oder als neue Selbstständige passiert ist dem FA hierbei sozusagen egal. Da geht es darum ob Sie z.B. umsatzsteuerpflichtig sind oder ohne USt. auch im Inland verrechnen.

 

Und weil ich Ihr Eingangsposting gerade nochmal gelesen habe, da erwähnen Sie das Verfassen von Texten zu Werbezwecken. Also Werbetexte? Dann würden Sie aber doch einen Gewerbeschein benötigen, denn Werbetexter fallen im Gegensatz zu Journalisten/Schriftsteller unter das freie Gewerbe. Oder sind das allgemeine Texte die einfach Produkte, etc. beschreiben?

Verfasst von: June am 18.10.2016 14:01
 


THEMA:  Texte schreiben als Hausfrau?

Es sind Kommentartexte auf Webseiten, bei denen auch ein Link gepostet wird (der von der Webseite des Auftraggebers). Manchmal geht es z.B. um einen Blog zum Thema Mode, dann werden die Kommentare auf Modeblogs gepostet usw. Ist leider etwas schwer zu erklären. Dient vermutlich dem Linkbuilding (nehme ich an), die Kommentare verfasse ich aber selbst (immer zu anderen Themen). Ich würde nur für die Kommentare bezahlt werden. So wurde mir das erklärt.

Verfasst von: C.M. am 19.10.2016 06:51
 


THEMA:  Texte schreiben als Hausfrau?

Ah ok, also doch eher allgemeine Texte und nicht direkt Werbetexte. Dann würde ich doch eher sagen, dass kein Gewerbeschein notwendig ist, aber um sicher zu gehen, sollten Sie sich noch bei der WKO erkundigen.

Und noch was zur SVA. Wenn Sie unter der Geringfügigkeitsgrenze bleiben als Selbstständige, dann können Sie sich aus der Pflichtversicherung ausnehmen lassen und bezahlen nur die Unfallversicherung. Ca. 9 Euro pro Monat. Dies muss aber beantragt werden. Siehe auch hier.

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