Sehr geehrte Damen und Herren !
Frage: Ich kaufe ein gebrauchtes Kameragehäuse, der Verkäufer gibt mir auch seine Originalrechnung und ich mache gleich einen Kaufvertrag daraus.
Neupreis der Kamera lt. Rechnung: 3000 EUR
Gehen wir von einer ND von 5 Jahren aus
Mein Kaufpreis nach 1 Jahr beträgt 2.600 EURO
Kann ich jetzt das Gerät in meine Buchhaltung nehmen und die 2.600 über die restlichen 4 Jahre (1 Jahr wurde es ja lt. Beleg schon vom Vorbesitzer genutzt) abschreiben.
D.h. AFA: 650 EUR / a ?
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