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Verfasst von: Markus am 14.10.2016 10:45
 


THEMA:  Abschreibung bei Gebrauchtkauf

Sehr geehrte Damen und Herren !

Frage: Ich kaufe ein gebrauchtes Kameragehäuse, der Verkäufer gibt mir auch seine Originalrechnung und ich mache gleich einen Kaufvertrag daraus.

Neupreis der Kamera lt. Rechnung:  3000 EUR

Gehen wir von einer ND von 5 Jahren aus

Mein Kaufpreis nach 1 Jahr beträgt 2.600 EURO

Kann ich jetzt das Gerät in meine Buchhaltung nehmen und die 2.600 über die restlichen 4 Jahre (1 Jahr wurde es ja lt. Beleg schon vom Vorbesitzer genutzt) abschreiben.

D.h. AFA: 650 EUR / a ?

 

Verfasst von: Simon B am 14.10.2016 11:28
 


THEMA:  Abschreibung bei Gebrauchtkauf

Das Entgelt das sie dem Verkäufer gezahlt haben gilt als Anschaffungskosten, somit die 2.600. Die Nutzungssdauer ist unabhängig von der Nutzungsdauer des Vorgängers. Sie müssen laut Einkommenssteuerrichtlinien die noch erwartende tatsächliche Nutzungsdauer schätzen. Wenn Sie normalerweise solche Gehäuse mit 5 Jahren abschreiben, wäre ihre Überlegung in Ordnung.

Es kommt jetzt darauf an ob sie ein Einzelunternehmen haben oder eine Gmbh haben, wie sie das verbuchen müssen.

 

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