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Verfasst von: Marlene M. am 12.10.2016 18:53
 


THEMA:  Prüfung Arbeitnehmerveranlagung

Sehr geehrte Damen und Herren!

Seit 2009 habe ich einen Bescheid des ehem. Bundessozialamtes über einen Grad der Behinderung und mache entsprechende Krankheitskosten geltend. JEDES Jahr mit Ausnahme des Jahres, in dem ich in Karenz war, erfolgt eine Überprüfung. Auf die Mitteilung, dass geprüft wird und Belege nachgefordert werden, warte ich bis zu 8 Monate, bin aber bereits gut vorbereitet.

Bislang wurden nach der Überprüfung jedes Mal alle Kosten anerkannt und die PRüfung rasch abgeschlossen. Für 2015 erhalte ich nun eine negative Rückmeldung, obowhl ich die Aufstellung, Belege, Plausibilisierungen und sogar den BEscheid genauso wie in den Vorjahren eingereicht habe. Es sind die selben Arztkosten, Medikamente und Heilbelege und die selbe Art der Belegsaufstellung bzw. -einreichung. Es werden Verordnungen für Medikamente nachgefordert, REchnungen für Ärzte nicht anerkannt und der Zusammenhang mit den KRankheiten die im Behinderungsbescheid nicht anerkannt.

Offensichtlich kommt hier eine Prüferin zu einem völlig anderen Ergebnis als die KollegInnen in den Vorjahren.

Welche Handlungsoptionen habe ich hier? Es ist nicht nur, dass jedes Jahr geprüft wird, was lästig aber kein Problem ist, sondern auch, dass plötzlich andere Ergebnisse zu Tage kommen, nachdem ich mich an den Ergebnissen der Vorjahre orientiert hatte.

Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung.

 

Verfasst von: Reinhold Auer am 13.10.2016 06:14
 


THEMA:  Prüfung Arbeitnehmerveranlagung

Sehr geehrte Frau Marlene! Die einzige Möglichkeit die Sie haben, ist gegen den Bescheid das Rechtsmittel der Bescheidbeschwerde einzubringen. Die Beschwerde können Sie innerhalb eines Monats ab Zustellung des Bescheides beim Finanzamt per Post, per Fax oder über FA-Online einbringen. 

Wenn Sie Hilfe benötigen können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden.

www.geyer.at

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