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Verfasst von: Mara am 09.10.2016 17:58
 


THEMA:  Geringfügige Beschäftigung + Teilzeitarbeit, Nachzahlung?

Hallo!

Von 01-10/2016 mit 400 EUR Brutto geringfügig beschäftigt + Selbstversichert (58 EUR / Monat)

Von 11-12/2016 mit 900 EUR Brutto angstellt (20h / Woche), andere Arbeitgeber

Jahressumme = 400 EUR * (10 Monate + 1 Urlaubsgeld + 4/6 Weihnachtsgeld) + 900 EUR * (2 Monate + 2/6 Weihnachtsgeld) = 6.766 EUR

In Jahressumme über Geringfügigkeitsgrenze, aber auf Monate gerechnet nur 2 Monate über die Grenze. Da wird es bisschen Negativsteuer geben, aber was ist mit Nachzahlung für GKK? Muss man nur die normale Beiträge für 11-12 Zahlen oder werden auch die Monate 01-10 angezogen (also 2 Monate * ~380 EUR )?

Danke

Verfasst von: gast am 13.10.2016 15:02
 


THEMA:  Geringfügige Beschäftigung + Teilzeitarbeit, Nachzahlung?

Nur die letzten zwei Monate werden herangezogen.

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