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Verfasst von: Roswitha am 21.09.2016 07:25
 


THEMA:  Neuer Monitor - alter Computer Abschreibung oder GWG?

Hallo!

Wie verfahre ich, wenn ich zu einem alten Computer (älter als 3 Jahre) einen neuen Monitor (Kosten 190 Euro) gekauft habe, da der alte kaputt war? Kann ich diesen nun als geringwertiges Wirtschaftsgut gleich abschreiben abzüglich Privatanteil oder auf 3 Jahre Nutzungsdauer, da ja jetzt nicht absehbar ist, wann der Computer zu tauschen ist und was der dann kostet, da dies ja als Einheit zu sehen ist.

Danke im voraus für Ihre Hilfe!

 

 

Verfasst von: Reinhold Auer am 21.09.2016 13:53
 


THEMA:  Neuer Monitor - alter Computer Abschreibung oder GWG?

Können Sie als GWG abschreiben. Der Monitor ist ein eigenes Wirtschaftsgut.

 

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