Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Max Androsch am 27.08.2016 12:36
 


THEMA:  Einkommenssteuererklärung

Ich möchte die Steuererklärung von 2013, 2014 und 2015 erstellen.

Mir ist nicht ganz klar wie ich die Steuererklärungen ausfüllen soll, da ich Bildungskarenz bezogen habe (welche ja eigentlich Steuerfrei ist?) und ich mir nicht sicher bin, ob dann darauf der durchschnittliche Gesamtsteuersatz angewandt wird.


Zusätzlich ist mir unklar, wie mit Einkommen innerhalb des gleiches Jahres in unterschiedlichen Ländern zu verfahren ist. Ich hatte einen Auslandsstudienaufenthalt von 16.01.2013 bis 14.05.2013 in den USA und einen von

Untenstehend gibt es die Komplettaufstellung aller Einkommen und die entsprechenden Arten.

Grundsätzliche Fragen:

  • Wie soll ich bzw. muss ich staatliche Stipendien steuerlich berücksichtigen? Diese sind ja grundsätzlich steuerfrei; ändert sich durch meine Konstellation dadurch etwas?
  • Kann ich Ausgaben im Auslandssemester in England absetzen? Die Ausgaben im Auslandssemester in England übersteigen das staatliche Einkommen in Form von Stipendien.
  • Wie sieht für 2015 die Situation aus, da ich österreichisches staatliches Einkommen (und eigentlich auch englisches Einkommen) hatte und die letzten 3 Monate deutsches Einkommen? Wie zieht hier die Doppelbesteuerung? Oder ist das österreichische staatliche Einkommen, da Stipendium, steuerfrei?
  • Muss man das englische Einkommen zusätzlich angeben? Österreich hat ja keinen Zugriff auf das Welteinkommen?
  • Wie wirkt sich der Mix von unselbstständigen und Stipendieneinkommen auf den jährlichen Gesamtsteuersatz aus?

Ich verwende folgende Abkürzungen:

  • BMFÖ – Bundesministerium für Finanzen Österreich
  • BMFD – Bundesministerium für Finanzen Deutschland
  • AMS – Bildungskarenz: Ist eine staatliche Förderung für Weiterbildung in Österreich

 

Übersicht Einkommen und Aufenthalte

2013

Einkünfte: alle aus Österreich

01.01.2013-14.05.2013                 Unselbsständige Tätigkeit           1.430 € (ist BMFÖ bekannt)

14.01.2013-14.05.2013   AMS - Bildungskarenz                   3.380 €  (ist BMFÖ bekannt) – für das Auslandssemester in den USA

05.08.2013-31.12.2013   Unselbsständige Tätigkeit           2.180 € (ist BMFÖ bekannt)

Aufenthalte:

01.01.2013 bis von 16.01.2013 in Österreich

16.01.2013 bis 14.05.2013 in den USA für Auslandssemester (in den USA aber kein anderes Einkommen außer die Bildungskarenz)

15.05.2013 bis 31.12.2013 in Österreich

 

 

 

2014

Einkünfte aus Österreich

01.01.2014-28.09.2014   Unselbsständige Tätigkeit           4.080 € (ist BMFÖ bekannt)

29.09.2014-31.12.2014   AMS - Bildungskarenz                   2.690 € (ist BMFÖ bekannt)

 

Aufenthalte:

01.01.2014 bis von 28.09.2014 in Österreich     

29.09.2014 bis 31.12.2014 in England, Vereinigtes Königreich

 

 

2015

Einkünfte aus Österreich

01.01.2015-30.05.2015   AMS - Bildungskarenz                                   4.360 € (ist BMFÖ bekannt)

01.03.2015 bis 31.08.2015 Mobilitätsstipendium                             2.916 € (Staatliche Unterstützung der Studienbeihilfsbehörde) (unbekannt für BMFÖ) (1458+486+243+243+243+243+?)

 

Einkünfte aus England

01.01.2015– 31.04. 2015: Unselbsständige Tätigkeit                       2.100 € bzw. 1500 Britische Pfund (schon in England versteuert; unbekannt für alle österreichischen und deutschen Behörden außer England)

 

Einkünfte aus Deutschland

01.10.2015 – 31.12.2015 Unselbstständige Tätigkeit                      9.250,00€ (ist BMFD bekannt)

 

Aufenthalte:

01.01.2015 bis 11.09.2015 in England, Vereinigtes Königreich

12.09.2015 bis von 30.09.2015 in Österreich (ohne jegliches Einkommen)

01.10.2015 bis 31.12.2015 in Deutschland

 

 

Verfasst von: Reinhold Auer am 28.08.2016 20:50
 


THEMA:  Einkommenssteuererklärung

Ich raten Ihnen sich von einem Steuerberater beraten zu lassen. Auf der Homepage der Kammer der Wirtschaftstreuhänder www.kwt.or.at können Sie im Verzeichnis einen Steuerberater in Ihrer Nähe suchen.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 13.58.215.209 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.