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Verfasst von: Anna am 10.08.2016 16:38
 


THEMA:  Kinderabsetzbetrag bei geringfügiger Beschäftigung und Kinderbetreuungsgeld (bzw. Alleinverdienerabsetzbetrag)

Guten Tag!

Ich haba einige Fragen zum Kinderabsetzbetrag:

1) Im Jahr 2015 habe ich Kinderbetreuungsgeld bezogen und nebenbei auch ein geringfügiges Einkommen gehabt. Kann ich den Kinderabsetzbetrag geltend machen, obwohl das Kinderbetreuungsgeld nicht einkommenssteuerpflichtig bzw. lohnsteuerpflichtig ist.

 

2) Sollte ich den Kinderabsetzbetrag nicht geltend machen können, kann dies dann mein Mann tun?

Könnte er auch den Alleinverdienerabsetzbetrag geltend machen, obwohl ich auch ein geringfügiges Einkommen hatte und Kinderbetreungsgeld bezogen habe?

 

Mit freundlichen Grüßen,

Anna

Verfasst von: C.M. am 11.08.2016 17:05
 


THEMA:  Kinderabsetzbetrag bei geringfügiger Beschäftigung und Kinderbetreuungsgeld (bzw. Alleinverdienerabsetzbetrag)

Hallo

Also der Kinderabsetzbetrag wird automatisch monatlich mit der Familienbeihilfe ausgezahlt und muss nicht gesondert beantragt werden.

Das KBG zählt nicht zum steuerpflichtigen Einkommen und wird daher auch nicht bei der Grenze für das Einkommen des Partners herangezogen (Achtung! Das Wochengeld wird schon berücksichtigt!). Wenn Sie mit Ihrem geringfügigen Einkommen nicht über 6000 Euro im Jahr kommen, dann kann Ihr Mann durchaus den AVAB geltend machen.

Verfasst von: Anna am 12.08.2016 12:57
 


THEMA:  Kinderabsetzbetrag bei geringfügiger Beschäftigung und Kinderbetreuungsgeld (bzw. Alleinverdienerabsetzbetrag)

Besten Dank!

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