Guten Tag!
Ich haba einige Fragen zum Kinderabsetzbetrag:
1) Im Jahr 2015 habe ich Kinderbetreuungsgeld bezogen und nebenbei auch ein geringfügiges Einkommen gehabt. Kann ich den Kinderabsetzbetrag geltend machen, obwohl das Kinderbetreuungsgeld nicht einkommenssteuerpflichtig bzw. lohnsteuerpflichtig ist.
2) Sollte ich den Kinderabsetzbetrag nicht geltend machen können, kann dies dann mein Mann tun?
Könnte er auch den Alleinverdienerabsetzbetrag geltend machen, obwohl ich auch ein geringfügiges Einkommen hatte und Kinderbetreungsgeld bezogen habe?
Mit freundlichen Grüßen,
Anna |