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Verfasst von: Inka am 31.07.2016 18:00
 


THEMA:  Entnahme von PKW aus Betriebsvermögen

Hallo,

unser Firmen-PKW ist gänzlich abgeschrieben und soll nun aus dem Betriebs- ins Privatvermögen übernommen werden (Einzelunternehmen). Er ist nicht VST-abzugsberechtigt. Genügt es, wenn ich mit dem bewerteten Preis einen Eigenverbrauch verbuche (als Erlös aus Eigenverbrauch) ohne MWSt. oder soll ich ihn als Privatentnahme rausnehmen? Nova und dgl. wurde bereits alles bei der Anschaffung bezahlt, sollte also nichts mehr anfallen,

 

Danke

Inka

Verfasst von: WMT am 04.08.2016 17:31
 


THEMA:  Entnahme von PKW aus Betriebsvermögen

Selbstverständlich ist der "bewertete Eigenverbrauch" darzustellen, dh. die Differenz zwischen Entnahme- und Buchwert ist einkommensteuerpflichtig. Wir machen in unserer Beratungspraxis die Erfahrung, dass die Finanzverwaltung aufgrund der in die Einkommensteuererklärung einzutragenden Kennzahlen die Entnahmewerte zusehends genauer angesehen werden. Daher empfehlen wir stets den Entnahme- / Normalwert mittels (Eurotax-)BewertungsGUTACHTENS z.B. von einer Fachwerkstätte nachzuweisen.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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